Im Jahrgang Q1/Q2 gelten an der Bertolt-Brecht-Schule folgende Bewertungskriterien:

1.) Mitarbeit an Proben, Engagement, Anfertigung von Skripten, Technik, sonstiges. Es gibt (vor allem in Q2) einige Proben außerhalb der Unterrichtszeit, 2 davon an Wochenenden. Bei langfristig anberaumten Extraproben ist die Teilnahme verpflichtend

2.) mündliche Mitarbeit im Unterricht, Pünktlichkeit, Teilnahme an Proben
Attestregel: Um ein kontinuierliches Arbeiten im Kurs zu ermöglichen und überflüssiges Fehlen zu vermeiden, akzeptieren wir maximal 3 selbst- (oder von den Eltern) geschriebene Entschuldigungen in Q1 und Q2 zusammen. Danach herrscht Attestpflicht!

3.) Schauspielerische Fähigkeiten und die Entwicklung derselben. Dazu gehört auch, sich auf Neues einzulassen.

4.) Erstellen eines Protokolls in Q1/Q2 & Übernahme einer Verantwortlichkeit (z.B. für Kostüme, eine Szene, die Darmaturgie, …)

5.) Klausuren und Klausurersatzleistungen

6.) Teilnahme an den Aufführungen. Die Aufführungen selbst werden nicht benotet, das geht alles in die obigen Noten mit ein. Es gibt vorraussichtlich 3 Aufführungen, deren Termine bis um die Osterferien festgesetzt werden. Dadurch muss es jedem möglich sein, an diesen Tagen mitzuspielen.

Notenausschlusskriterien!
– Werden Teilleistungen mit 0 Punkten gewertet (z. B. beide Klausuren mit 0 Punkten, unzureichende Probenmitarbeit) oder es wird an den Aufführungen nicht teilgenommen, so ist, unabhängig von den sonstigen Leistungen, eine Gesamtbewertung von maximal 3 Punkten möglich.